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   VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22   

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VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22 (https://dejure.org/2022,20942)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.07.2022 - 12 B 36/22 (https://dejure.org/2022,20942)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 12 B 36/22 (https://dejure.org/2022,20942)
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  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22
    Allerdings darf sie diesen Gesichtspunkt dann nicht ganz unberücksichtigt lassen, wenn etwa eindeutig oder allein auf einer Seite ein Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (vgl. VGH München, Beschluss vom 08.03.2013 -3 CS 12.2365 - Juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177

    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Abordnung zum Auswärtigen Amt; Aufhebung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22
    Die Abordnung setzt "dienstliche Gründe" voraus (vgl. § 27 Abs. 2 BBG) und steht im Ermessen des Dienstherrn (vgl. VGH München, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 - Juris Rn. 7).
  • OVG Saarland, 06.10.2004 - 1 W 34/04
    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22
    Als Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Beamte die ihm durch die Abordnungsverfügung auferlegte Pflicht zur Dienstleistung an einer anderen Dienststelle mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Hauptsacheverfahrens noch offen ist, aber eine Folgenabwägung ergibt, dass die Vollziehung der angegriffenen Verfügung den Beamten so hart treffen würde, dass demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung geringeres Gewicht zukommt (vgl. zum Ganzen: Schoch/Schneider/Schoch, VwGO § 80 Rn. 372 ff.; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.10.2004 - 1 W 34/04 - Juris Rn. 5).
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